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Von: Sönke Nippel

Hallo Elini,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort:

Sie sollten hier evtl. einmal in die für Sie gültige Straßenreinigungssatzung blicken. Zumeist wird die Reinigung der Gehwege auf die Eigentümer übertragen. Zur Reinigung gehört in der Regel auch der „Winterdienst“.

In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (und/oder) -gebührensatzung sind die zu reinigenden Straßen zumeist einzeln benannt. Ist Ihre Straße in Straßenreinigungssatzung und in der Anlage so benannt, dass die Stadt die Reinigung des Straßenkörpers übernehmen muss, dann müsste eigentlich die Stadt den Winterdienst übernehmen. Dafür bezahlen Sie ja auch Gebühren. Allerdings dürfte die Priorität Ihrer Straße – findet hier kein Durchgangsverkehr und nur ein Besucherverkehr für einen Spielplatz statt – sehr gering sein. Folge: ihre Straße wird zuletzt geräumt.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel


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